Paket:
BP_Bebauung
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Definition:
Fläche für die Errichtung von Wohngebäuden in einem Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß §9 Absatz 2d BauGB. Das Maß der baulichen Nutzung sowie Festsetzungen zur Bauweise oder Grenzbebauung können innerhalb einer "BP_WohngebaeudeFlaeche" unterschiedlich sein (BP_UeberbaubareGrundstueckeFlaeche). Das gleiche Attribut darf nicht gleichzeitig in "BP_WohngebaeudeFlaeche" und einem überlagernden Objekt "BP_UeberbaubareGrundstuecksFlaeche" belegt werden.
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Abgeleitet aus:
BP_Flaechenschlussobjekt
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Typ:
Objektart
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Attribute und Relationen:
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Definition:
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Eindeutiger Identifier des Objektes.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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CharacterString
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zurück nach oben
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Definition:
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Beliebiger Text
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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CharacterString
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Definition:
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Angabe, ob der Planinhalt bereits besteht, geplant, aufgehoben ist, oder zukünftig wegfallen soll.
Das Attribut sollte nur verwendet werden, wenn es für die planerische Aussage notwendig ist und der Rechtsstand aus dem Plandokument ersichtlich ist. Eine generelle Belegung für jedes Objekt ist nicht hilfreich.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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XP_Rechtsstand (enumeration)
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Werte:
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Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
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Geplant |
Der Planinhalt bezieht sich auf eine Planung
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2000
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Bestehend |
Der Planinhalt stellt den aktuellen Zustand dar.
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3000
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Fortfallend |
Der Planinhalt beschreibt einen zukünftig fortfallenden Zustand.
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4000
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Aufgehoben |
Der Planinhalt beschreibt einen aufgehobenen bzw. ehemaligen Zustand.
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Definition:
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Angabe der gesetzlichen Grundlage des Planinhalts.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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XP_GesetzlicheGrundlage (data type)
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Definition:
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Die „gliederung1“ beinhaltet bei einer Nummerierung der Baugebietsteilfläche oder Baufläche die Gliederungszahl, unter Umständen zusätzlich ein Kürzel für eingeschränkte Nutzungen, z.B. gliederung1=2 bei WA 2, gliederung1=-E 3 bei GE-E 3. In diesem Fall sollte die Einschränkung über das Attribut "abweichungBazNVO" näher spezifiziert werden. Bei einer überlagernde Festlegung beinhaltet „gliederung1“ ein Kürzel und eine Gliederungszahl, z.B. gliederung1 = AP 1 bei AP 1.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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CharacterString
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Definition:
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Die `gliederung2` kommt bei weitergehenden, besonderen Festsetzungen für Texteinschriebe mit Zahlen-, Buchstabencodes oder Paragrafenbezügen im Plan zum Einsatz. Beispiele: (A), (A, B, G) oder Zone 1.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
|
CharacterString
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Definition:
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Zuordnung des Objektes zu einer vertikalen Ebene. Der Standard-Ebene 0 sind Objekte auf der Erdoberfläche zugeordnet. Nur unter diesen Objekten wird der Flächenschluss hergestellt. Bei Plan-Objekten, die im wesentlichen unterhalb der Erdoberfläche liegen (z.B. Tunnel), ist ebene < 0. Bei Objekten, die im wesentlichen oberhalb der Erdoberfläche liegen (z.B. Festsetzungen auf Brücken), ist ebene > 0. Zwischen Objekten auf Ebene 0 und einer Ebene !=> 0 muss nicht unbedingt eine (vollständige) physikalische Trennung bestehen.
Das Attribut sollte mit einem Wert belegt werden, sofern die vertikale Lage des Objektes nicht unbekannt oder unbestimmt ist (Attribut "vertikaleLage"). Die in Version 6 noch gültige Interpretation, dass eine Nicht-Belegung des Attributes gleichbedeutend ist mit "ebene == 0", wird ab Version 7 nicht mehr möglich sein.
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Kardinalität:
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0..1
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Initialwert:
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0
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Typ:
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Integer
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Definition:
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Dies Attribut darf nur belegt werden, wenn das Attribut "ebene" nicht belegt und auch nicht leer ist. In diesem Fall kann über "vertikaleLage" spezifiziert werden, dass die Lage eines Objektes zur Erdoberfläche unkakannt (1000) oder im Plan nicht festgelegt (2000) ist.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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XP_VertikaleLage (enumeration)
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Werte:
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Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
|
|
Die vertikale Lage des Objektes ist nicht bekannt
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2000
|
|
Die vertikale Lage des Objektes ist nicht festgelegt
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Definition:
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Erweiterung des definierten Attributsatzes eines Objektes durch generische Attribute.
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Kardinalität:
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0..*
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Typ:
|
XP_GenerAttribut (data type)
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Definition:
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Angaben zur vertikalen Lage und Höhe eines Planinhalts.
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Kardinalität:
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0..*
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Typ:
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XP_Hoehenangabe (data type)
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Definition:
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Referenz auf ein Dokument oder einen georeferenzierten Rasterplan.
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Kardinalität:
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0..*
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Typ:
|
XP_SpezExterneReferenz (data type)
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Definition:
|
Verweis auf den Bereich, zu dem der Planinhalt gehört. Diese Relation sollte immer belegt werden. In Version 6.0 wird sie in eine Pflicht-Relation umgewandelt werden.
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Kardinalität:
|
1
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Typ:
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XP_Bereich (feature type)
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Definition:
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Verweis auf ein Präsentationsobjekt, das die Plandarstellung des Fachobjektes unterstützen soll.
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Kardinalität:
|
0..*
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Typ:
|
XP_AbstraktesPraesentationsobjekt (feature type)
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Definition:
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Referenz eines raumbezogenen Fachobjektes auf Teile der Begründung.
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Kardinalität:
|
0..*
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Typ:
|
XP_BegruendungAbschnitt (feature type)
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Definition:
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Notwendige Bedingung für die Wirksamkeit eines Planinhalts.
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Kardinalität:
|
0..1
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Typ:
|
XP_WirksamkeitBedingung (data type)
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Definition:
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Notwendige Bedingung für das Ende der Wirksamkeit eines Planinhalts.
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Kardinalität:
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0..1
|
Typ:
|
XP_WirksamkeitBedingung (data type)
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Definition:
|
Spezifischer Text zur Beschriftung von Planinhalten
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Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
CharacterString
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Definition:
|
Rechtliche Charakterisierung eines Planinhalts
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Kardinalität:
|
1
|
Typ:
|
XP_Rechtscharakter (enumeration)
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Werte:
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Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
|
Festsetzung BPlan |
Festsetzung in einem Bebauungsplan
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2000
|
Nachrichtliche Übernahme |
Nachrichtliche Übernahme aus anderen Planwerken.
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3000
|
Darstellung FPlan |
Darstellung im Flächennutzungsplan
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4000
|
Ziel der Raumordnung |
Ziel der Raumordnung. Verbindliche räumliche und sachliche Festlegung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes.
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4100
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Grundsatz der Raumordnung |
Grundsätze der Raumordnung sind nach §3 Abs. Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Grundsätze der Raumordnung können durch Gesetz oder Festlegungen in einem Raumordnungsplan (§7 Abs. 1 und 2, ROG) aufgestellt werden.
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4200
|
Nachrichtliche Übernahme Ziel |
Nachrichtliche Übernahme Ziel der Raumordnung.
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4300
|
Nachrichtliche Übernahme Grundsatz |
Nachrichtliche Übernahme Grundsatz der Raumordnung.
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4400
|
Nur Informationsgehalt RPlan |
Nur Informationsgehalt im Raumordnungsplan.
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4500
|
Textliches Ziel Raumordnung |
Textlich formuliertes Ziel der Raumordnung.
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4600
|
Ziel und Grundsatz Raumordnung |
Ziel und Grundsatz der Raumordnung.
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4700
|
Vorschlag Raumordnung |
Vorschlag für die Raumordnung
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5000
|
Festsetzung im LP |
Festsetzung im Landschaftsplan bzw. Grünordnungsplan, der als eigenständige Satzung beschlossen wird (z.B. in NRW und den Stadtstaaten).
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5100
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Geplante Festsetzung im LP |
Geplante Festsetzung im Landschaftsplan bzw. Grünordnungsplan, der als eigenständige Satzung beschlossen wird (z.B. in NRW und den Stadtstaaten)
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5200
|
Darstellung oder Kennzeichnung im LP |
Darstellungen und Kennzeichnungen im Landschaftsplan
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5300
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Landschaftsplanungs-Inhalt zur Berücksichtigung |
Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können. (§ 9 Abs. 5 i.V. Abs. 1 BNatSchG).
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6000
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Hinweis |
Hinweis nach BauGB
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7000
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Kennzeichnung |
Kennzeichnung von Fälchen nach §9 Absatz 5 BauGB. Kennzeichnungen sind keine rechtsverbindlichen Festsetzungen, sondern Hinweise auf Besonderheiten (insbesondere der Baugrundverhältnisse), deren Kenntnis für das Verständnis des Bebauungsplans und seiner Festsetzungen, wie auch für die Vorbereitung und Genehmigung von Vorhaben notwendig sind.
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8000
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Vermerk |
Vermerk nach § 5 BauGB
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9998
|
Unbekannt |
Unbekannter Rechtscharakter
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9999
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Sonstiges |
Sonstiger Rechtscharakter
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Definition:
|
Globaler Skalierungsfaktor für die direkte Visualisierung von Fachobjekten. Dieser Faktor gleicht unterschiedliche Maßstäbe bei der Planerfassung aus und kann aus dem Attribut "erstellungsMassstab" (XP_Bereich oder XP_Plan) abgeleitet werden. massstabFaktor = gehoertZuBereich.XP_Bereich.erstellungsMassstab / 1000 oder gehoertZuBereich.XP_Bereich.gehoertZuPlan.XP_Plan.erstellungsMassstab / 1000
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Kardinalität:
|
0..1
|
Abgeleitet:
|
ja
|
Typ:
|
Decimal
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Definition:
|
Skalierungsfaktor für die individuelle Visualisierung von Fachobjekten, der auf den globalen Skalierungsfaktor (massstabFaktor) aufmultipliziert wird.
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Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
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|
Definition:
|
Referenz eines raumbezogenen Fachobjektes auf textuell formulierte Planinhalte.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
XP_TextAbschnitt (feature type)
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Definition:
|
Referenz auf Ausgleichsfläche, die den Eingriff ausgleicht.
Diese Relation ist ab Version 6.1 veraltet und wird in Version 7 wegfallen. Stattdessen sollte die Relation wirdAusgeglichenDurchSPEFlaeche verwendet werden.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_AusgleichsFlaeche (feature type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Referenz auf eine Anpflanzungs-, Bindungs- oder Erhaltungsmaßnahme, durch die ein Eingriff ausgeglichen wird.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_AnpflanzungBindungErhaltung (feature type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Referenz auf eine Schutz-, Pflege- oder Entwicklungsmaßnahme, durch die ein Eingriff ausgeglichen wird.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_SchutzPflegeEntwicklungsMassnahme (feature type)
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Referenz auf eine Schutz-, Pflege- oder Entwicklungs-Fläche, die den Eingriff ausgleicht.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_SchutzPflegeEntwicklungsFlaeche (feature type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Verweis auf eine Ausgleichsmaßnahme, die einen vorgenommenen Eingriff ausgleicht.
Die Relation ist ab Version 6.1 veraltet und wird in Version 7 wegfallen. Stattdessen sollte die Relation wirdAusgeglichenDurchSPEMassnahme verwendet werden.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_AusgleichsMassnahme (feature type)
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zurück nach oben
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Festsetzung von Lärmemissionskontingenten nach DIN 45691, die einzelnen Immissionsgebieten zugeordnet sind
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_EmissionskontingentLaermGebiet (data type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Festsetzung von Zusatzkontingenten für die Lärmemission, die einzelnen Richtungssektoren zugeordnet sind. Die einzelnen Richtungssektoren werden parametrisch definiert.
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Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
BP_ZusatzkontingentLaerm (feature type)
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Festsetzung von Zusatzkontingenten für die Lärmemission, die einzelnen Richtungssektoren zugeordnet sind. Die einzelnen Richtungssektoren werden durch explizite Flächen definiert.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_ZusatzkontingentLaermFlaeche (feature type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Zuordnung einer Richtungssektor-Grenze für die Festlegung zusätzlicher Lärmkontingente
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_RichtungssektorGrenze (feature type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Relation auf Immissionsorte für Lärmpegelwerte gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_ImmissionsortLaerm (feature type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Flächenhafter Raumbezug des Objektes (Eine Einzelfläche oder eine Menge von Flächen, die sich nicht überlappen dürfen).
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Kardinalität:
|
1
|
Typ:
|
XP_Flaechengeometrie (union data type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Zeigt an, ob das Objekt als Flächenschlussobjekt oder Überlagerungsobjekt gebildet werden soll. Flächenschlussobjekte dürfen sich nicht überlappen, sondern nur an den Flächenrändern berühren, wobei die jeweiligen Stützpunkte der Randkurven übereinander liegen müssen. Die Vereinigung der Flächenschlussobjekte überdeckt den Geltungsbereich des Bebauungsplans vollständig.
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Kardinalität:
|
1
|
Typ:
|
Boolean
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Parameter zur Einschränkung der zulässigen Dachformen.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
BP_Dachgestaltung (data type)
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zurück nach oben
|
Definition:
|
Vorgeschriebene Firstrichtung
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Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Angle
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Texliche Beschreibung der abweichenden Bauweise.
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Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
XP_TextAbschnitt (feature type)
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden
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Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimale Größe eines Grundstücks pro Wohneinheit
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Mindestmaß für die Größe (Fläche) eines Baugrundstücks.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Höchstmaß für die Größe (Fläche) eines Baugrundstücks.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimale Breite von Baugrundstücken
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Length
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximale Breite von Baugrundstücken.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Length
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimale Tiefe von Baugrundstücken.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Length
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximale Tiefe von Baugrundstücken.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Length
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimal zulässige Geschossflächenzahl .
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Geschossflächenzahl bei einer Bereichsangabe. Das Attribut GFZmin muss ebenfalls belegt sein.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Geschossflächenzahl.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Geschossflächenzahl als Ausnahme.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimal zulässige Geschossfläche
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Geschossfläche bei einer Bereichsabgabe. Das Attribut GFmin muss ebenfalls belegt sein.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Geschossfläche.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Ausnahmsweise maximal zulässige Geschossfläche.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Baumassenzahl.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Ausnahmsweise maximal zulässige Baumassenzahl.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Baumasse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Volume
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Ausnahmsweise maximal zulässige Baumasse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Volume
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimal zulässige Grundflächenzahl.
Dies Attribut ist ab Version 6.1 veraltet uns wird in Version 7. wegfallen. Bereichsangaben der GRZ sind laut BauNVO nicht zulässig.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Grundflächenzahl bei einer Bereichsangabe. Das Attribut GRZmin muss ebenfalls spezifiziert werden.
Dies Attribut ist ab Version 6.1 veraltet uns wird in Version 7. wegfallen. Bereichsangaben der GRZ sind laut BauNVO nicht zulässig.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Grundflächenzahl
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Ausnahmsweise maximal zulässige Grundflächenzahl.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Abweichende Festlegung der GRZ gemäß §19 Abs. 4 BauNVO
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimal zulässige Grundfläche.
Dies Attribut ist ab Version 6.1 veraltet uns wird in Version 7. wegfallen. Bereichsangaben der GR sind laut BauNVO nicht zulässig.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Grundfläche bei einer Bereichsangabe. Das Attribut GRmin muss ebenfalls spezifiziert werden.
Dies Attribut ist ab Version 6.1 veraltet uns wird in Version 7. wegfallen. Bereichsangaben der GR sind laut BauNVO nicht zulässig.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Grundfläche.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Ausnahmsweise maximal zulässige Grundfläche.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Area
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Abweichende Festlegung der GR gemäß §19 Abs. 4 BauNVO
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Decimal
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimal zulässige Zahl der oberirdischen Vollgeschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Zahl der oberirdischen Vollgeschosse bei einer Bereichsangabe. Das Attribut Zmin muss ebenfalls belegt sein.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Zwingend vorgeschriebene Zahl der oberirdischen Vollgeschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximalzahl der oberirdischen Vollgeschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Ausnahmsweise maximal zulässige Zahl der oberirdischen Vollgeschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximale Anzahl von oberirdisch zurückgesetzten Vollgeschossen als zusätzliche Staffelgeschosse
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximalzahl der zusätzlich erlaubten Dachgeschosse, die gleichzeitig Vollgeschosse sind.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Minimal zulässige Zahl der unterirdischen Geschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Zahl der unterirdischen Geschosse bei einer Bereichsangabe. Das Attribut ZUmin muss ebenfalls belegt sein.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Zwingend vorgeschriebene Zahl der unterirdischen Geschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Maximal zulässige Zahl der unterirdischen Geschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Ausnahmsweise maximal zulässige Zahl der unterirdischen Geschosse.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Textuelle Spezifikation von speziellen Maßzahlen, wie z.B. einer GRZ in Abhängigkeit von der Bebauungsart.
|
Kardinalität:
|
0..*
|
Typ:
|
CharacterString
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Festsetzung nach §6a Abs. (4) Nr. 1 BauNVO: Für urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass in Gebäuden
im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
BP_Zulaessigkeit (enumeration)
|
Werte:
|
Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
|
Zulässig |
Generelle Zulässigkeit
|
2000
|
Nicht zulässig |
Generelle Nicht-Zulässigkeit.
|
3000
|
Ausnahmsweise zulässig |
Ausnahmsweise Zulässigkeit
|
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Festsetzung nach §4a Abs. (4) Nr. 1 bzw. nach §6a Abs. (4) Nr. 2 BauNVO: Für besondere Wohngebiete und urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass in Gebäuden oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Integer
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Festsetzung nach §4a Abs. (4) Nr. 2 bzw. §6a Abs. (4) Nr. 3 BauNVO: Für besondere Wohngebiete und urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass
in Gebäuden ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen
Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist.
|
Kardinalität:
|
0..1
|
Typ:
|
Scale
|
zurück nach oben
|
Definition:
|
Festsetzung nach §4a Abs. (4) Nr. 2 bzw. §6a Abs. (4) Nr. 3 BauNVO: Für besondere Wohngebiete und urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass
in Gebäuden eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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Area
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Definition:
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Festsetzung nach §6a Abs. (4) Nr. 4 BauNVO: Für urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass
in Gebäuden ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen
Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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Scale
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Definition:
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Festsetzung nach §6a Abs. (4) Nr. 4 BauNVO: Für urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass
in Gebäuden eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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Area
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Definition:
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Festsetzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche in einem Sondergebiet
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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Area
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Definition:
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Festlegung der zu errichtenden Gebäude gemäß §9 Absatz 2d Nr. 1 - 3 BauGB
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Kardinalität:
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1
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Typ:
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BP_TypWohngebaeudeFlaeche (enumeration)
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Werte:
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Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
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Wohngebäude |
Flächen, auf denen Wohngebäude errichtet werden dürfen
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2000
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Gebäude Förderung |
Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen
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3000
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Gebäude Städtebaulicher Vertrag |
Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger hinsichtlich einzelner oder aller Wohnungen in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Mietpreisbindung, einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter Weise sichergestellt wird
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Definition:
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Art der zulässigen Abweichung von der BauNVO.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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XP_AbweichungBauNVOTypen (enumeration)
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Werte:
|
Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
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Einschränkung Nutzung |
Einschränkung einer generell erlaubten Nutzung.
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2000
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Ausschluss Nutzung |
Ausschluss einer generell erlaubten Nutzung.
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3000
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Ausweitung Nutzung |
Eine nur ausnahmsweise zulässige Nutzung wird generell zulässig.
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9999
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Sonstige Abweichung |
Sonstige Abweichung.
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Definition:
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Festsetzung der Bauweise ( §9 Absatz 2d BauGB).
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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BP_Bauweise (enumeration)
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Werte:
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Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000 (o)
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Offene Bauweise |
Offene Bauweise
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2000 (g)
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Geschlossene Bauweise |
Geschlossene Bauweise
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3000 (a)
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Abweichende Bauweise |
Abweichende Bauweise
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Definition:
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Textuelle Präzisierung oder Ergänzung der durch "bauweise" spezifizierten Bauweise.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
|
CharacterString
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Definition:
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Nähere Bezeichnung einer "Abweichenden Bauweise" ("bauweise" == 3000).
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
|
BP_AbweichendeBauweise (code list)
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Definition:
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Gibt an, ob eine vertikale Differenzierung der Gebäude vorgeschrieben ist.
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Kardinalität:
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0..1
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Initialwert:
|
false
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Typ:
|
Boolean
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Definition:
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Detaillierte Festsetzung der Bauweise (§9, Abs. 1, Nr. 2d BauGB).
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Kardinalität:
|
0..1
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Typ:
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BP_BebauungsArt (enumeration)
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Werte:
|
Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000 (E)
|
Einzelhäuser |
Nur Einzelhäuser zulässig.
|
2000 (D)
|
Doppelhäuser |
Nur Doppelhäuser zulässig.
|
3000 (H)
|
Hausgruppen |
Nur Hausgruppen zulässig.
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4000 (ED)
|
Einzel- und Doppelhäuser |
Nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.
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5000 (EH)
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Einzelhäuser Hausgruppen |
Nur Einzelhäuser oder Hausgruppen zulässig.
|
6000 (DH)
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Doppelhäuser und Hausgruppen |
Nur Doppelhäuser oder Hausgruppen zulässig.
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7000 (Rh)
|
Reihenhäuser |
Nur Reihenhäuser zulässig.
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Definition:
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Festsetzung der Bebauung der vorderen Grundstücksgrenze (§9, Abs. 1, Nr. 2d BauGB).
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Kardinalität:
|
0..1
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Typ:
|
BP_GrenzBebauung (enumeration)
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Werte:
|
Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
|
Verboten |
Eine Bebauung der Grenze ist verboten.
|
2000
|
Erlaubt |
Eine Bebauung der Grenze ist erlaubt.
|
3000
|
Erzwungen |
Eine Bebauung der Grenze ist vorgeschrieben.
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Definition:
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Festsetzung der Bebauung der rückwärtigen Grundstücksgrenze (§9, Abs. 1, Nr. 2d BauGB).
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
|
BP_GrenzBebauung (enumeration)
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Werte:
|
Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
|
Verboten |
Eine Bebauung der Grenze ist verboten.
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2000
|
Erlaubt |
Eine Bebauung der Grenze ist erlaubt.
|
3000
|
Erzwungen |
Eine Bebauung der Grenze ist vorgeschrieben.
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Definition:
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Festsetzung der Bebauung der seitlichen Grundstücksgrenze (§9, Abs. 1, Nr. 2d BauGB).
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
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BP_GrenzBebauung (enumeration)
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Werte:
|
Wertname (Kürzel) |
Lesbarer Name |
Dokumentierung |
1000
|
Verboten |
Eine Bebauung der Grenze ist verboten.
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2000
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Erlaubt |
Eine Bebauung der Grenze ist erlaubt.
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3000
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Erzwungen |
Eine Bebauung der Grenze ist vorgeschrieben.
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Definition:
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Referenz auf ein Dokument mit vorgeschriebenen Gebäudequerschnitten.
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Kardinalität:
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0..*
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Typ:
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XP_ExterneReferenz (data type)
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Definition:
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Angabe des Begünstigten einer Ausweisung.
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Kardinalität:
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0..1
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Typ:
|
CharacterString
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